Beratung für Zwangs- und Insolvenzverwalter

Die Insolvenz stellt für die Betroffenen meist ein einschneidendes Erlebnis dar. Deshalb  ist die Verantwortung unsererseits als Berater sowie die der Verwalter hierbei desto größer. Um das Beste aus der Situation zu machen, verlassen wir uns auf besondere Stärken: schnelles Handeln, spezielles Know-How sowie umfangreiche und langjährige Branchenkenntnisse.

Diese ermöglichen uns Chancen und Risiken einer Insolvenzsituation zu analysieren und gemeinsam mit dem Verwalter über entsprechende Lösungsansätze, unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Interessen, zu beraten und zu befinden.

Im Zuge eines Notfallplans erarbeiten wir die Basis für wirtschaftlich, optimierte Umnutzungskonzepte zwangsverwalteter Objekte. Dabei werden durch entwickelte Strategien für die Immobilien höhere Ertragswerte und bei Versteigerungen deutlich bessere Erlöse erzielt. In Kooperation mit den jeweiligen Gläubigerbanken konnten so zahlreiche Objekte  vor dem endgültigen Aus bewahrt werden.

Bei der Abwicklung insolventer Bauunternehmen geben wir dem Verwalter insbesondere   Unterstützung bei der Feststellung von erbrachten Leistungen, bei der Abnahme der bis zum Zeitpunkt der Insolvenz getätigten Arbeiten sowie bei der Abstimmung von Schlussrechnung

In gemeinsamer Kooperation werden folgende Kanzleien nachfolgend als Referenz aufgeführt:

  • Schulze & Braun, Rostock
  • RÄ Dr. Illgner & Thom
  • Langhoff * Dr. Schaarschmidt & Kollegen GbR -Insolvenzrecht

 

 

 
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